BEGLAUBIGUNG DURCH VEREIDIGTE ÜBERSETZER:INNEN
In einigen Fällen verlangen Institutionen oder Behörden eine beglaubigte Übersetzung.
Vereidigte Übersetzer:innen haben bei einem zuständigen Gericht einen Eid geleistet, wurden dort registriert und übersetzen Dokumente für offizielle Zwecke.
Bei VERBA können Sie ganz einfach eine beglaubigte Übersetzung bestellen. Senden Sie uns einfach eine gescannte Kopie des Originaldokuments, damit wir Zeitaufwand und Kosten einer Übersetzung einschätzen können. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit ein unverbindliches Angebot. Die Übersetzung wird je nach Bedarf zusammen mit einer Kopie des Originaldokuments oder mit dem Originaldokument selbst gebunden und Ihnen gesandt.
Die beglaubigte Übersetzung können wir Ihnen weltweit entweder per E-Mail, Kurierdienst oder Post zukommen lassen.
Jede Übersetzung kann mit der Unterschrift und dem Stempel vereidigter Übersetzer:innen beglaubigt werden. Ob Sie eine solche Beglaubigung benötigen oder nicht, hängt von den Anforderungen der Behörde oder Firma ab, bei der die Übersetzung eingereicht werden soll.
Für folgende Dokumente ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung erforderlich: Ausschreibungsunterlagen, Konformitätserklärungen, Bescheinigungen, Verträge, private Urkunden, Gerichtsentscheidungen und andere rechtliche Unterlagen.
In unserem Team haben wir vereidigte Übersetzer:innen für quasi alle europäischen Sprachen. Kontaktieren Sie uns also gerne, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.