Kontakt: +385 1 4576 194, info@verba.hr
1. LEISTUNGSUMFANG
Der durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Leistungsumfang umfasst die Übersetzung von Texten aus einer Sprache in andere, das Korrekturlesen und Redigieren, sowie Grafikbearbeitung der übersetzten Texte, Beglaubigung der übersetzten Dokumente durch vereidigte Übersetzer und weitere damit verbundene Dienstleistungen, die durch VERBA CENTAR d.o.o. (nachfolgend Verba genannt) erbracht werden.
2. BEAUFTRAGUNG
Mit der Annahme eines Angebots in beliebiger Form (durch Unterzeichnung einer Angebotskopie oder durch eine Annahmeerklärung oder Bestellung per E-Mail/Fax oder durch die Bereitstellung des Textes, der zu übersetzen oder im Rahmen des Leistungsumfangs auf sonstige Weise zu verarbeiten ist) gelten die im Angebot beschriebenen Leistungen als durch den Kunden (Auftraggeber) unwiderruflich beauftragt. Der Kunde stellt seine personenbezogenen Daten und/oder die Daten des von ihm vertretenen Unternehmens zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass die Übersetzungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt, bezahlt und gemäß der Gerichtsübersetzer- und Gerichtsdolmetscherverordnung in das Übersetzungs- und Beglaubigungsregister eingetragen werden. Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
3. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Sämtliche personenbezogenen Daten, Texte, schriftliche und mündliche Vereinbarungen sowie alle sonstigen Materialien, die Verba zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer an die Personen, die im Übersetzungsprozess teilnehmen. Jeder Übersetzer ist verpflichtet, sämtliche Kundendaten und Kundeninformationen vertraulich zu behandeln. Alle Materialien im Besitz des Auftraggebers werden ihm auf Antrag zurückgegeben und alle übersetzten Texte werden auf besonderen Antrag des Auftraggebers dauerhaft vernichtet. Auf besonderen Antrag des Auftraggebers gibt Verba eine Geheimhaltungserklärung ab, die von jedem mit dem Projekt beauftragten Übersetzer zu unterzeichnen ist. Verba haftet nicht für die Offenlegung oder Verwendung von Informationen, die Dritten oder der Öffentlichkeit bereits bekannt wurden oder künftig bekannt werden oder deren Offenlegung gemäß Anordnung einer zuständigen Justizbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist. In jedem Fall hat der Auftraggeber das Dokument vor oder während der Erteilung eines Arbeitsauftrags als vertraulich zu kennzeichnen. Darum wird empfohlen, streng vertrauliche Dokumente direkt in unserem Büro abzugeben, da wir trotz all unserer Bemühungen nicht garantieren können, dass per E-Mail oder allgemein über das Internet gesendete Informationen zu 100 % vor unbefugtem Zugriff sicher sind.
4. TERMINOLOGIE
Wünscht der Kunde, dass bei der Übersetzung eine bestimmte Terminologie verwendet wird, muss er dies dem Dienstleister bei Übermittlung der zu übersetzenden Dokumente mitteilen. Stellt der Kunde zur Verfügung keine Liste mit Fachbegriffen in der Ziel- und Quellsprache, spezielle Wörterbücher oder Materialien, die der terminologischen Konsistenz dienen, so werden Fachbegriffe nach bestem Wissen und unter Verwendung aller Wörterbücher, Glossare und öffentlich verfügbaren Materialien sowie unserer eigenen internen Wörterbücher, Glossare und Materialien übersetzt.
5. LIEFERBEDINGUNGEN
Die Lieferbedingungen werden vor oder bei der Erteilung eines Arbeitsauftrags/Auftragsformulars vereinbart und sind im Angebot enthalten. Ist kein Liefertermin angegeben, werden die Leistungen abhängig von den verfügbaren Ressourcen und internen Prioritäten geliefert, nachdem sämtliche zusätzlichen Qualitätskontrollen durchgeführt wurden. In Fällen höherer Gewalt ist eine Verzögerung der Leistungslieferung im Verhältnis zur Dauer der Umstände, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, gerechtfertigt. In diesem Fall wird ein späterer Liefertermin vereinbart. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere: Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, die Mitarbeiter daran hindern, zur Arbeit zu kommen, Krieg und Militäraktionen, Streiks, Proteste, Brände, Überschwemmungen, Strom- und Netzwerkausfälle, Epidemien usw.
6. PREISKALKULATION
Die Preisberechnung erfolgt anhand des übersetzten Textes oder des Quelltextes, wenn aufgrund der Besonderheiten des Dateiformats die Anzahl der Zeichen oder Wörter nicht im Voraus bestimmt werden kann. Sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, wird für die Preisberechnung 1 (eine) Normseite mit 1.450 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) oder 1 (ein) Wort als Mindesteinheit zugrunde gelegt. Für die Preisberechnung bei Aufträgen, die mit einem CAT-Tool bearbeitet werden, kann die Berechnung nach der Wortzahl des Quelltextes erfolgen. Die Berechnung erfolgt mittels einer speziellen Software, die die Zeichenanzahl ermittelt und errechnet. Ist eine Berechnung mit Softwareprogrammen nicht möglich, wird der Textumfang nach freiem Ermessen des Übersetzers festgelegt. Verba behält sich vor, eine andere Berechnungsmethode anzuwenden und Mindestgebühren für eine bestimmte Leistung festzulegen. Der Auftraggeber erhält das Angebot mit dem angegebenen Gesamtpreis sofort nach der Lieferung der Texte oder Unterlagen zur Einsicht. Die geltenden Preise sind festgelegt durch die jeweils gültige Preisliste oder eine spezielle Preisliste, die gemäß den mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbarten Bedingungen erstellt wird. Leistungen, die über die grundlegende Textbearbeitung hinausgehen, werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Wurde ein offizielles Angebot unterbreitet, werden die Leistungen gemäß diesem Angebot in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob nach dem Abschluss der Arbeiten eventuelle Abweichungen festgestellt werden. Ein offizielles Angebot kann erst unterbreitet werden, wenn der Auftraggeber alle zu übersetzenden Dokumente vorgelegt hat und nachdem sämtliche Zusatzleistungen ausführlich beschrieben wurden. Verba behält sich das Recht vor, für das Lektorat und/oder Korrekturlesen von Übersetzungen, die durch nicht bei Verba angestellte Übersetzer angefertigt wurden, den vollen Übersetzungspreis zu berechnen, falls diese Fremdübersetzungen für die Erbringung der Leistungen denselben Zeit- und Arbeitsaufwand verursachen, als hätten wir den Text selbst übersetzt.
7. ZAHLUNG
Sämtliche Leistungen werden bei Lieferung oder gemäß den Zahlungsterminen bezahlt, die auf der Rechnung und/oder in der Geschäftsvereinbarung (sofern abgeschlossen) angegeben sind. Werden die Leistungen über das Internet geliefert, hat der Auftraggeber Verba vor Ablauf der Lieferfrist eine Banküberweisungsbestätigung vorzulegen. Erhält Verba keine solche Bestätigung, wird die Lieferung der Leistung bis zur Zahlung ausgesetzt. Bei Zahlungsverzögerungen berechnet Verba zusätzlich zum fälligen Betrag gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzlich zulässige Gebühren.
8. BESCHWERDEN
Etwaige Beschwerden oder Reklamationen sind an die folgende E-Mail zu senden: info@verba.hr. Verba wird jede eingegangene Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers beantworten.
Beschwerden werden nur dann berücksichtigt, wenn der Auftraggeber all seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Verba erfüllt hat. Ist der Auftraggeber der Ansicht, die erbrachten Leistungen enthielten bestimmte Fehler in Bezug auf die Übersetzungsqualität oder die Qualität des Mediums, auf dem die Übersetzung geliefert wurde, ist er berechtigt, binnen 15 Tagen nach Lieferung der Übersetzung eine schriftliche Beschwerde einzureichen, in der er seine Beschwerdegründe ausführlich angibt.
In folgenden Fällen gelten Beschwerden als gerechtfertigt:
a) die Übersetzung enthält weniger oder mehr Informationen als der Quelltext;
b) die Übersetzung enthält im Vergleich zum Quelltext falsche Informationen;
c) die Bedeutung der übersetzten Sätze entspricht nicht der Bedeutung der entsprechenden Sätze im Quelltext;
d) die Übersetzung ist grammatisch inkorrekt.
In folgenden Fällen gelten Beschwerden als nicht gerechtfertigt:
a) bei dem Korrekturvorschlag handelt es sich um ein Synonym;
b) der übersetzte Begriff ist mit derselben Bedeutung in einem öffentlich verfügbaren Wörterbuch aufgeführt;
c) es geht um einen Schreibfehler, der die Bedeutung des Satzes insgesamt nicht verändert;
d) der Fehler ist auf Grammatikfehler oder unlesbare Textteile im Quelltext zurückzuführen oder ist dadurch entstanden der Quelltext enthält Fachbegriffe, interne Begriffe oder Abkürzungen, die der Auftraggeber nicht erläutert hat.
Wenn eine Beschwerde gerechtfertigt ist, legt der Auftraggeber eine Frist für die Korrektur der Übersetzung fest. Verba nimmt jegliche Korrekturen, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, auf eigene Kosten und innerhalb kürzester Zeit vor.
Stilistische Verbesserung und Berichtigung spezifischer Fachbegriffe oder Abkürzungen (insbesondere Berichtigung von Fachbegriffen aus einem speziellen Berufsfeld oder internen Vorschriften des Unternehmens des Auftraggebers) gelten nicht als Übersetzungsfehler, aber können als zusätzliche Dienstleistung vereinbart werden. Wurden derartige Berichtigungen nicht in den Leistungsumfang aufgenommen, der im Arbeitsauftrag angegeben ist, oder hat der Auftraggeber vor dem Beginn der Arbeit keine Liste mit Fachbegriffen und/oder internen Begriffen zur Verfügung gestellt, behält sich Verba das Recht vor, diese Berichtigungen gesondert in Rechnung zu stellen.
9. SCHADENERSATZ
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister beschränken sich auf den Betrag, der für die Erbringung der jeweiligen Leistungen berechnet wird, es sei denn, es wurde anders vorgeschrieben oder vereinbart. Davon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Verba haftet nicht für entgangenen Gewinn und/oder Nebenschäden.
10. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Das Urheberrecht und die Nutzungsrechte an Texten, Übersetzungen, grafischen Darstellungen und Dokumenten, die Verba im Rahmen der Erbringung der beauftragten Arbeiten erstellt, verbleiben bei Verba bis zur Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers, sofern mit dem Auftraggeber nicht anders im Vertrag vereinbart wurde.
11. REFERENZEN
Verba behält sich das Recht vor, den Namen des Kunden auf eigener Website und anderen Werbematerialien als Referenz zu veröffentlichen. Verba verzichtet auf dieses Recht, sofern der Auftraggeber dem schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit schriftlich zu verlangen, dass sein Name und seine geschäftliche Zusammenarbeit mit Verba streng vertraulich behandelt werden.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten vorliegend enthaltene Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nah kommt.
13. GERICHTSSTAND
Jegliche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten werden durch das sachlich zuständige Gericht in Zagreb beigelegt.