Der durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Leistungsumfang umfasst die Übersetzung von Texten aus einer Sprache in eine andere, das Korrekturlesen und Redigieren, sowie die grafische Bearbeitung der übersetzten Texte, Beglaubigung der übersetzten Dokumente durch vereidigte Übersetzer und weitere damit verbundene Dienstleistungen, die durch VERBA CENTAR d.o.o., ein Handelsunternehmen für Sprachdienstleistungen mit dem Sitz in Zagreb, Kroatien, USt-IdNr.: HR7182462873, (nachfolgend VERBA genannt) erbracht werden. Die Dienstleistungen werden gemäß den geltenden Qualitätsnormen ISO 9001:2015, ISO 17100:2015 und ISO 18587:2017 erbracht.
Mit der Annahme eines Angebots in beliebiger Form (durch Unterzeichnung einer Angebotskopie oder durch eine Annahmeerklärung oder Bestellung per E-Mail/Fax sowie durch die Bereitstellung des Textes, der zu übersetzen oder im Rahmen des Leistungsumfangs auf sonstige Weise zu verarbeiten ist) gelten die im Angebot beschriebenen Leistungen als durch den Kunden (Auftraggeber) unwiderruflich beauftragt. Der Kunde stellt seine personenbezogenen Daten und/oder die Daten des von ihm vertretenen Unternehmens zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass die Übersetzungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt, bezahlt und gemäß der Gerichtsübersetzer- und Gerichtsdolmetscherverordnung in das Übersetzungs- und Beglaubigungsregister eingetragen werden. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
Sämtliche personenbezogenen Daten, Texte, schriftliche und mündliche Vereinbarungen sowie alle sonstigen Materialien, die VERBA zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer an Personen, die direkt in den Übersetzungsprozess eingebunden sind. Jeder Übersetzer ist verpflichtet, sämtliche Kundendaten und Kundeninformationen vertraulich zu behandeln, und alle Mitarbeiter, Partner und externen Dienstleister von VERBA sind vertraglich zur Einhaltung derselben Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten verpflichtet. Alle Materialien im Besitz des Auftraggebers werden ihm auf Anfrage zurückgegeben, und alle übersetzten Texte werden auf besonderen Antrag des Auftraggebers dauerhaft gelöscht, sofern alle fälligen Zahlungen erfolgt sind. Auf besonderen Antrag des Auftraggebers kann VERBA eine Geheimhaltungserklärung ausstellen, die von VERBA im Namen aller am Projekt beteiligten Mitarbeiter unterzeichnet wird, womit die vertrauliche Behandlung sämtlicher bereitgestellter Materialien garantiert wird. VERBA haftet nicht für die Offenlegung oder Nutzung von Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder künftig bekannt werden oder deren Offenlegung nach geltendem Recht oder auf Anordnung einer zuständigen Behörde erforderlich ist. VERBA verarbeitet und speichert personenbezogene Daten und Dokumente gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen. Alle Dokumente, die VERBA erhält, werden als vertraulich behandelt. Erfordern bestimmte Dokumente ein besonderes Schutzniveau (z. B. eingeschränkten Zugriff oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen), muss der Auftraggeber VERBA bei der Übergabe der Materialien darüber informieren, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Für die Übermittlung von Dokumenten wird empfohlen, sichere und verifizierte Kanäle zu verwenden (z. B. offizielle Domain-E-Mail-Adressen oder geschützte Cloud-Systeme). VERBA empfiehlt nicht die Nutzung offener öffentlicher File-Sharing-Dienste (z. B. kostenloser Plattformen ohne vereinbarten Datenschutz).
Wünscht der Kunde, dass bei der Übersetzung eine bestimmte Terminologie verwendet wird, muss er dies dem Dienstleister bei Übermittlung der zu übersetzenden Dokumente mitteilen. Stellt der Kunde keine Liste mit Fachbegriffen in der Ziel- und Quellsprache, spezielle Wörterbücher oder Materialien zur terminologischen Konsistenz zur Verfügung, werden Fachbegriffe nach bestem Wissen und unter Verwendung öffentlich verfügbarer Quellen sowie interner Wörterbücher, Glossare und Materialien übersetzt. Verfügt der Auftraggeber nicht über eigene terminologische Ressourcen, kann er die Erstellung einer Terminologiedatenbank und/oder eines Glossars als zusätzliche Dienstleistung beauftragen.
Die Lieferbedingungen werden vor oder bei der Erteilung eines Arbeitsauftrags/Auftragsformulars vereinbart und sind im Angebot enthalten. Ist kein Liefertermin angegeben, werden die Leistungen abhängig von den verfügbaren Ressourcen und internen Prioritäten geliefert, nachdem sämtliche zusätzlichen Qualitätskontrollen durchgeführt wurden. In Fällen höherer Gewalt ist eine Verzögerung der Leistungslieferung im Verhältnis zur Dauer der Umstände, die durch höhere Gewalt verursacht wurden, gerechtfertigt. In diesem Fall wird ein späterer Liefertermin vereinbart. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere: Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, die Mitarbeiter daran hindern, zur Arbeit zu kommen, Krieg und Militäraktionen, Streiks, Proteste, Brände, Überschwemmungen, Strom- und Netzwerkausfälle, Epidemien usw.
Die Preisberechnung erfolgt anhand des Quelltextes. Die Mindesteinheit für die Preisberechnung beträgt, sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, ein Wort oder eine Stunde Arbeit. Für die Preisberechnung bei Aufträgen, die mit einem CAT-Tool bearbeitet werden, kann die Berechnung nach der Wortzahl des Quelltextes erfolgen. Die Berechnung erfolgt mit einer speziellen Software zur Ermittlung und Zählung der Wörter. Ist eine softwarebasierte Berechnung nicht möglich, wird der Textumfang nach freiem Ermessen von VERBA geschätzt. In besonderen Fällen, wenn die Lieferfrist kürzer als üblich ist oder eine vorrangige Bearbeitung erfordert, kann ein Eilzuschlag berechnet werden. VERBA behält sich vor, eine andere Berechnungsmethode anzuwenden und Mindestgebühren für eine bestimmte Leistung festzulegen. Der Auftraggeber erhält das Angebot mit dem angegebenen Gesamtpreis sofort nach der Lieferung der Texte oder Unterlagen zur Einsicht. Die geltenden Preise sind festgelegt durch die jeweils gültige Preisliste oder eine spezielle Preisliste, die gemäß den mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbarten Bedingungen erstellt wird. Leistungen, die über die grundlegende Textbearbeitung hinausgehen, werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Wurde ein offizielles Angebot unterbreitet, werden die Leistungen gemäß diesem Angebot in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob nach dem Abschluss der Arbeiten eventuelle Abweichungen festgestellt werden. Ein offizielles Angebot kann erst unterbreitet werden, wenn der Auftraggeber alle zu übersetzenden Dokumente vorgelegt hat und nachdem sämtliche Zusatzleistungen ausführlich beschrieben wurden. VERBA behält sich das Recht vor, für das Lektorat und/oder Korrekturlesen von Übersetzungen, die durch nicht bei VERBA angestellte Übersetzer angefertigt wurden, den vollen Übersetzungspreis zu berechnen, falls diese Fremdübersetzungen für die Erbringung der Leistungen denselben Zeit- und Arbeitsaufwand verursachen, als hätten wir den Text selbst übersetzt.
Sämtliche Leistungen werden bei Lieferung oder gemäß den Zahlungsterminen bezahlt, die auf der Rechnung und/oder in der Geschäftsvereinbarung (sofern abgeschlossen) angegeben sind. Bei Zahlungsverzögerungen berechnet VERBA zusätzlich zum fälligen Betrag gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzlich zulässige Gebühren.
Etwaige Beschwerden oder Reklamationen sind an die folgende E-Mail zu senden: info@verba.hr. VERBA wird jede eingegangene Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers beantworten.
Beschwerden werden nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber sämtliche finanziellen Verpflichtungen gegenüber VERBA erfüllt hat. Ist der Auftraggeber der Auffassung, dass die erbrachten Leistungen Mängel hinsichtlich der Übersetzungsqualität oder der Qualität des Mediums aufweisen, auf dem die Übersetzung geliefert wurde, ist er berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung eine schriftliche Beschwerde einzureichen, in der er die Beschwerdegründe im Einzelnen darlegt.
In folgenden Fällen gelten Beschwerden als gerechtfertigt:
In folgenden Fällen gelten Beschwerden als nicht gerechtfertigt:
Wenn eine Beschwerde gerechtfertigt ist, legt der Auftraggeber eine Frist für die Korrektur der Übersetzung fest. VERBA nimmt jegliche Korrekturen, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, auf eigene Kosten und innerhalb kürzester Zeit vor. Wird eine Beschwerde als unbegründet erachtet, informiert VERBA den Auftraggeber hierüber schriftlich.
Stilistische Verbesserung und Berichtigung spezifischer Fachbegriffe oder Abkürzungen (insbesondere Berichtigung von Fachbegriffen aus einem speziellen Berufsfeld oder internen Vorschriften des Unternehmens des Auftraggebers) gelten nicht als Übersetzungsfehler, aber können als zusätzliche Dienstleistung vereinbart werden. Wurden derartige Berichtigungen nicht in den Leistungsumfang aufgenommen, der im Arbeitsauftrag angegeben ist, oder hat der Auftraggeber vor dem Beginn der Arbeit keine Liste mit Fachbegriffen und/oder internen Begriffen zur Verfügung gestellt, behält sich VERBA das Recht vor, diese Berichtigungen gesondert in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf der Reklamationsfrist gilt die erbrachte Leistung als angenommen, und spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister beschränken sich auf den Betrag, der für die Erbringung der jeweiligen Leistungen berechnet wird, es sei denn, es wurde anders vorgeschrieben oder vereinbart. Davon sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. VERBA haftet nicht für entgangenen Gewinn sowie mittelbare bzw. Folgeschäden.
Das Urheberrecht und die Nutzungsrechte an Texten, Übersetzungen, grafischen Darstellungen und Dokumenten, die VERBA im Rahmen der Erbringung der beauftragten Arbeiten erstellt, verbleiben bei VERBA bis zur Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers, sofern mit dem Auftraggeber nicht anders in der Dienstleistungsvereinbarung vereinbart wurde.
VERBA behält sich das Recht vor, den Namen des Kunden auf eigener Website und anderen Werbematerialien als Referenz zu veröffentlichen. VERBA verzichtet auf dieses Recht, sofern der Auftraggeber dem schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit schriftlich zu verlangen, dass sein Name und seine geschäftliche Zusammenarbeit mit VERBA streng vertraulich behandelt werden.
Sollten vorliegend enthaltene Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nah kommt.
Jegliche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten werden durch das sachlich zuständige Gericht in Zagreb beigelegt.